Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Abholung und Rücklieferung der gemieteten Sache, erfolgt (wenn nicht anders vereinbart) durch den Mieter, zu vereinbarten Zeitpunkten und Adresse.

Zur Abholung benötigen Sie:

– Betrag Ihrer Miete
– Kaution 50,- €
– Personalausweis

Zahlungsbedingungen:

Der Rechnungsbetrag gilt für die vereinbarte Zeit und ist bei Abholung zahlbar.

Für Schäden, Diebstahl und Zerstörung haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter bestätigt eine mangelfreie Übernahme durch unterschreiben des Mietvertrages. Eine Reklamation verdeckter Mängel wird nur anerkannt, wenn diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (telefonisch).
Bei Übergabe geht die Haftung auf den Mieter über. Sie endet mit der Rückgabe an den Vermieter.
Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse wie Sturm Regen o. ä. haftet der Vermieter nicht. Der Mieter kann keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen, wenn die Hüpfburg aufgrund der Wettereinflüsse nicht genutzt werden konnte.


Haftung und Betrieb:

Der Betrieb bei aufblasbaren Modulen ist nur auf geeignetem Untergrund gestattet.Der Untergrund muss frei von spitzen Steinen, Ästen oderanderen scharfen oder spitzen Gegenständen sein.
Die Windstärken und –richtungen vor Ort sind unbedingt zu beachten.
Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, hat der Mieter für eine sichere und trockene Unterbringung über Nacht zu sorgen.
Der Mieter verpflichtet sich, eine ständige Beaufsichtigung durch geeignete Personen zu gewährleisten.
Der Mieter hat für die Einhaltung folgender Sicherheitsregeln zu sorgen:
vor Benutzung sind die Schuhe auszuziehen
das Fassungsvermögen ist vom jeweiligen Gerät und Alter der Benutzer abhängig.
Bei Überlastung können sich die Nähte weiten, was eine Reparatur beim Hersteller nach sich zieht. Diese Reparatur – und Ausfallkosten werden

dem verursachenden Mieter in Rechnung gestellt.
Größere Kinder haben auf kleinere Kinder Rücksicht zu nehmen
Die Sicherheitsstufe ist nur für den Ein- und Ausstieg zu benutzen.
Das Klettern an den Seitenwänden und Türmen ist nicht gestattet
Das Mitnehmen von Gegenständen aller Art in den Spielbereich (Spielsachen, Getränke, Schlüssel, Messer…)ist untersagt
Besondere Vorsicht ist bei Brillen, Armbanduhren usw. geboten
Die Verankerung ist in regelmäßigen Abständen auf Festigkeit zu überprüfen
Bei Windböen ist das Spielgerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.

Aufblasen/Luft ablassen: Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Es ist während des ganzen Betriebes unbedingt darauf zu achten, dass keine Kleinteile (wie bspw. Papier oder ähnliches den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass die Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beachten und zu kontrollieren. Niemand darf beim Aufblasen oder Ablassen die Hüpfburg betreten. Ein Abdecken des Gebläses ist sowohl während der Aufbauphase sowie während der gesamten Betriebszeit zu unterlassen. Bei Regen ist die Nutzung aufgrund der fehlenden ständigen Luftzufuhr nicht gestattet.

Haftung: Mit der Übergabe geht die Gefahrtragung und Haftung bis zum Moment der Rückgabe auf den Mieter über.  
Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Personenschäden oder Unfälle, die bei  der Benutzung der gemieteten Sache entstehen. Der Mieter stellt den
Vermieter von allen eigenen und Ansprüchen Dritter frei. Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte Personen überlassen.

Info: Bei privater Mietung sind Sach- und Personenschäden in der Regel von der Privathaftpflicht oder Haushaftpflicht abgedeckt. Bei Betrieben von der
Betriebshaftpflicht.

Vorsicht ist bei Nässe geboten, da die Luftkissen sehr rutschig werden und sich dadurch das Unfallrisiko erhöht. Der Mieter hat das Gebläse während der Veranstaltung vor Nässe und Feuchtigkeit zu schützen.

Eine Einweisung durch den Vermieter in die Funktionsweise der Hüpfburg und die zu beachtenden Sicherheitshinweise findet bei Übergabe für den Mieter statt.

Eine Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einer erwachsenen Aufsichtsperson beaufsichtigt werden.
Die Aufsichtsperson muss sicherstellen, dass die Hüpfburg ordnungsgemäß aufgebaut und dann nicht zweckentfremdet benutzt wird.

Hüpfburgen sind für Kinder konstruiert und sollten nicht von Erwachsenen benutzt werden. (Hohe Punktbelastung)

Rückgabe

Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin. Die Prüfung des Mietgegenstandes/Hüpfburg erfolgt im beisein des Mieters.
Bei einer Hüpfburg im aufgeblasenem Zustand.
Der Zustand einer Hüpfburg ist bei Rückgabe:
– trocken
– unbeschädigt
– vollständig (Heringe,Plane,Gebläse)
– Gebläse evtl. Kabel
– sauber

Die Hüpfburg muss dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt, sauber, ordnungsgemäß verpackt und vollständig mit Zubehör übergeben werden.
Sollte entgegen der Vereinbarung eine Hüpfburg nass oder verschmutzt aus der Vermietung zurückkommen, berechnen wir pro Stunde Trockenlegung bzw. Reinigung 30 Euro. Wird die Hüpfburg defekt zurückgebracht, hat der Mieter die Reparatur zu bezahlen und darüber hinaus den tatsächlichen Mietausfall während der Reparaturzeit zu tragen. Sollte dem Vermieter aufgrund von verspäteter Rückgabe der Mietsache ein Auftrag verloren gehen, hat der Mieter die Kosten (entgangene Mieteinnnahmen und zu zahlender Schadensersatz) für den Ausfall zu ersetzen